Führerscheinpflicht

 

 neue Bestimmungen

Das ab 2005 in Kroatien erworbene „Küstenpatent“ ist ein Führerschein der Klasse „B“ und gilt nur mehr für Yachten bis zu 30 Bruttoregistertonnen (BR). • Das vor 2005, d.h. bis einschließlich 2004 erworbene Küstenpatent unterliegt dieser Beschränkung nicht, ist daher auch für Yachten über 30 BR zugelassen – so die Auskunft des kroatischen Seeministeriums. • Ebenfalls nach Auskunft des kroatischen See-ministeriums werden vergleichbare ausländische Führerscheine aner-kannt, was den internationalen Vereinbarungen, die von kroatischer Seite ratifiziert wurden, entspricht.

 
 
 

 Kroatisches Küstenpatent

Sie möchten das kroatische Küstenpatent erwerben? Wir bieten mehrmals im Jahr Kurse, verbunden mit unserem Skipper-/Praxistraining, an. Alle Informationen finden Sie hier.

 

Gültigkeit Führerscheine & Lizenzen anderer Länder

Weitere Informationen über Lizenzen und Bootsführerscheine und deren Gültigkeit aus anderen Ländern finden Sie hier im PDF-Format.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Offshore Boote GmbH | Baumgasse 83 | A-1030 Wien | Tel. +43 (1) 799 23 45 | info@offshore-boote.at

Impressum